All­ge­meine Ge­schäfts­be­dingungen

Stand: 04.05.2026

Tortenatelier Emma Schneider
Inhaberin: Emma Schneider-Koutousakis
Kreuzstraße 106
50354 Hürth

Telefon: 01722843465
E-Mail: kontakt@emmastortenatelier.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Tortenatelier - Emma Schneider (nachfolgend „Auftragnehmerin") und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.

(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, Anfragen und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die auf der Webseite dargestellten Produkte stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) erteilt.

(3) Mündlich getroffene Absprachen sind verbindlich. Aus Beweisgründen empfiehlt sich eine schriftliche Festhaltung; das Fehlen der Schriftform berührt die Wirksamkeit einer mündlichen Vereinbarung nicht.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungswünsche

(1) Alle Auftragsarbeiten werden nach individuellen Kundenwünschen in Handarbeit gefertigt. Das vereinbarte Design sowie die Sortenauswahl werden mit Vertragsschluss final festgelegt.

(2) Nachträgliche Änderungswünsche – insbesondere aber nicht abschließend hinsichtlich Geschmack, Menge oder Design – bedürfen der Textform und können von der Auftragnehmerin ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Akzeptierte Änderungen werden in einer angepassten Auftragsbestätigung dokumentiert und können zu einer Anpassung des Preises führen.

(3) Da sämtliche Produkte in Handarbeit als Einzelstücke gefertigt werden, können geringfügige optische Abweichungen vom vereinbarten Design auftreten (z. B. Farbnuancen, handwerklich bedingte Unebenheiten), die dem Charakter individueller Handwerksarbeit entsprechen. Derartige unwesentliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern das Gesamterscheinungsbild dem vereinbarten Design im Wesentlichen entspricht. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Bei Aufträgen bis 150,00 € ist der Kaufpreis 7 Tage vor dem vereinbarten Abhol- oder Liefertermin zu entrichten.

(3) Bei Aufträgen über 150,00 € ist unmittelbar nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu leisten. Die verbleibende Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Abhol- oder Liefertermin vollständig zu begleichen.

(4) Geht die vollständige Restzahlung nicht bis zu dem in Abs. 3 genannten Zeitpunkt ein, wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet. Sie gilt als Vergütung für bereits eingesetzte Materialkosten und erbrachten Arbeitsaufwand. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Herausgabe des Produktes zurückzuhalten (§ 273 BGB).

§ 5 Stornierung und Rücktrittsrecht der Auftragnehmerin

(1) Eine Stornierung ist nur in Textform (z. B. per E-Mail) möglich und gilt erst mit Zugang bei der Auftragnehmerin als wirksam.

(2) Für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung maßgeblich.

(3) Es gelten folgende Stornostaffeln:

Zeitpunkt der StornierungRückerstattung
Mehr als 3 Monate vor TerminVollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen
Zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor TerminRückerstattung von 50 % der geleisteten Anzahlung
Weniger als 1 Monat vor TerminKeine Rückerstattung

(4) Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen des Abs. 3 Satz 2 und 3 der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Auftraggebers – insbesondere bei Mängeln nach §§ 634 Nr. 3, 636, 323 BGB – bleiben unberührt. Kommt die Auftragnehmerin in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist

  • die fällige Anzahlung nicht leistet;
  • die vollständige Restzahlung nicht bis zu dem in § 4 Abs. 3 genannten Zeitpunkt erbringt; oder
  • für die Auftragsausführung erforderliche Informationen (insbesondere Design-Vorgaben, Angaben zu Allergien) nicht fristgerecht mitteilt.

Der Rücktritt der Auftragnehmerin bedarf der Textform.

Im Falle des Rücktritts nach Abs. 1 hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Ersatz der bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen und nachgewiesenen Materialkosten. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich dieser Aufwendungen zurückerstattet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Aufwendungen entstanden sind.

§ 6 Selbstabholung und Lieferung

(1) Selbstabholung (Regelfall): Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Produkte durch den Auftraggeber in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin abzuholen.

(2) Lieferung: Eine Lieferung ist möglich, sofern sie im Rahmen des Auftragsgesprächs ausdrücklich vereinbart wurde. Die Lieferkosten werden individuell nach Arbeitsaufwand, Arbeitsorganisation, Anfahrtsweg und Lieferumfang vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, eine Vereinbarung einer Lieferleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Verbindlichkeit des Termins: Der vereinbarte Abhol- oder Liefertermin ist für beide Parteien verbindlich. Holt der Auftraggeber das Produkt nicht zum vereinbarten Termin ab, bleibt der Kaufpreis in voller Höhe fällig. Ein Anspruch auf Abholung nach dem vereinbarten Abholdatum besteht nicht. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Produkte über den vereinbarten Termin hinaus aufzubewahren.

(4) Terminänderungen: Änderungen des Abhol- oder Liefertermins sowie der Lieferadresse oder -location sind der Auftragnehmerin mindestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Bei verspäteter Mitteilung ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, eine vereinbarte Lieferung durchzuführen; in diesem Fall ist der Auftraggeber zur Selbstabholung verpflichtet.

(5) Übergabeprozess: Sofern eine Lieferung an einen vom Auftraggeber bestimmten Ort, insbesondere aber nicht abschließend eine Eventlocation, ein Restaurant oder eine vergleichbare Örtlichkeit vereinbart wurde, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass das Produkt dort angenommen und übergeben werden kann. Ist eine Übergabe am vereinbarten Lieferort ohne Verschulden der Auftragnehmerin nicht möglich, bleibt der volle Kaufpreis fällig. Beide Parteien sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf einen reibungslosen Übergabeprozess hinzuwirken

§ 7 Gefahrübergang

(1) Selbstabholung: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produktes geht mit der Übergabe in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin auf den Auftraggeber über.

(2) Lieferung durch die Auftragnehmerin: Bei einer durch die Auftragnehmerin durchgeführten Lieferung geht die Gefahr mit der Übergabe des Produktes an den Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person am vereinbarten Lieferort über.

(3) Beauftragung eines Drittlieferdienstes durch den Auftraggeber: Beauftragt der Auftraggeber einen von der Auftragnehmerin unabhängigen Lieferdienst, geht die Gefahr mit der Übergabe des Produktes durch die Auftragnehmerin an diesen Lieferdienst über. Die Auftragnehmerin übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Transportschäden oder Verlust.

(4) Für Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Handhabung oder Transport durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

§ 8 Leihgegenstände

(1) Etageren, Tortenplatten und ähnliche Gegenstände können auf Wunsch des Auftraggebers als Leihgegenstände zur Verfügung gestellt werden. Für jeden Leihgegenstand ist bei Übergabe eine Kaution in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes des Leihgegenstandes zu hinterlegen. Die Höhe der in bar bei der Auftragnehmerin zu hinterlegenden Kaution wird individuell nach den zur Verfügung gestellten Leihgegenständen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber festgelegt.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leihgegenstände pfleglich zu behandeln und gereinigt sowie unbeschädigt innerhalb der individuell vereinbarten Frist zurückzugeben.

(3) Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe wird die Kaution unverzüglich erstattet.

(4) Bei Beschädigung oder Verlust wird die Kaution zur Deckung des Schadens einbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Für jeden Tag, um den die Rückgabe verspätet erfolgt, wird eine Verzugspauschale von 10,00 € erhoben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Allergenhinweise

(1) Die Auftragnehmerin informiert auf Anfrage über die in den Produkten enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO Nr. 1169/2011).

(2) Da alle Produkte in derselben Backstube hergestellt werden, können Spuren von Allergenen (insbesondere Gluten, Nüsse, Milch und Ei) in sämtlichen Produkten vorhanden sein. Eine vollständige Freiheit von Kreuzkontaminationen kann nicht garantiert werden.

(3) Auftraggeber mit bekannten Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten sind gehalten, die Auftragnehmerin vor Vertragsschluss ausdrücklich darüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen besprochen werden können.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Erkennbare Mängel sind der Auftragnehmerin möglichst unverzüglich nach Übergabe mitzuteilen; dies dient der zügigen Klärung und berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nicht.

(2) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbegrenzung nach Abs. 2 gilt nicht:

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen;
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird;
  • bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos;
  • bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Urheberrecht und Bildrechte

(1) Das Urheberrecht und alle sonstigen Schutzrechte an den von der Auftragnehmerin erstellten Designs, Produkten, Bildern und Texten verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ohne vorherige Zustimmung ist nicht gestattet.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Fotos der für den Auftraggeber gefertigten Produkte zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden (z. B. Website, Social Media). Soweit auf den Produkten Personenfotos oder schutzwürdige persönliche Gestaltungselemente des Auftraggebers abgebildet sind, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

(3) Verletzt die Herstellung eines Produktes nach Kundenvorgaben Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten frei.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch) sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Auftragnehmerin dargestellt. Es besteht ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht ist gesetzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), oder um schnell verderbliche Waren (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Da die Produkte der Auftragnehmerin individuell nach Kundenwunsch angefertigt und schnell verderblich sind, besteht in diesen Fällen kein Widerrufsrecht.

(3) Soweit im Einzelfall ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert darüber informiert.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin. Für Verbraucher gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.